Postoperative Informationen "Roter Zettel"

Bitte beachten Sie die nachfolgenden, äußerst wichtigen Hinweise

 

 

VERHALTENSEMPFEHLUNGEN
nach kiefer-gesichtschirurgischen Eingriffen

  1. Wenn auf die Wunde im Mund ein Aufbisstupfer gelegt wurde, nehmen Sie diesen nach ½ Stunde heraus.

  2. Solange die örtliche Betäubung wirkt, nicht essen und trinken.

  3. Beim Auftreten von Wundschmerzen nehmen Sie bitte die verordneten Schmerzmittel nach Bedarf ein.

  4. Nach der Operation kommt es zu einer Wundschwellung (in Abhängigkeit von der Bindegewebsbeschaffenheit, Außentemperatur, etc.), die bis zum dritten Tag zunimmt. Äußerliches Kühlen (z. B. Kühlkissen, Eis nur mit Stoffumhüllung) vermindert Schwellung und Nachschmerz. Vermeiden Sie Sonnenbestrahlung und schwere körperliche Arbeit (Sport) in den ersten drei Tagen.

  5. Bei Nachblutungen auf ein sauberes, gerolltes Stofftaschentuch, Mullbinde (aus Autoverbandskasten) oder Ähnliches fest beißen, kühlen und Oberkörper hochlagern (ca. eine Stunde).

  6. Bei anhaltender Blutung oder fieberhafter Schwellung kommen Sie bitte vorzeitig in unsere Praxis – nachts oder am Wochenende erreichen Sie uns in dringenden Fällen unter 0151 51445429. Falls Sie dort niemanden erreichen und es sich um einen sehr dringlichen Notfall handelt, wählen Sie: 0172 6509544. Sofortmaßnahmen siehe Nr. 4 und 5!

  7. Falls Antibiotika (z. B. Penicillin) verordnet wurden, nehmen Sie diese bitte regelmäßig nach Anweisung ein, da sonst wirkungslos. Bei Einnahme von Antibiotika kann die Wirksamkeit der „Pille“ eingeschränkt sein.

  8. Nach größeren kiefer-gesichtschirurgischen Eingriffen sollte anfangs flüssig-weiche Kost (Tee, Fruchtsäfte, hochkalorische Brühe, später breiige Kost) eingenommen werden. Mundspülungen (z. B. mit Salbei- oder Kamillentee) oder Zähneputzen – auch im Wundbereich – sollten am Tag nach der Operation begonnen werden. Rauchen und Alkoholgenuss vermeiden!

  9. Halten Sie bitte die Nachbehandlungstermine ein. Bei auffälligen Beschwerden sofortige Kontrolle durch uns, sonst Fädenentfernung nach einer Woche.

  10. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dürfen nicht nachträglich ausgestellt werden! Reicht die Zeit der Arbeitsunfähigkeit nicht aus, suchen Sie bitte rechtzeitig unsere Praxis auf.
    Wir wünschen Ihnen eine schnelle Genesung!

 

 

Bitte beachten Sie:

Nachts oder am Wochenende erreichen uns Patienten unserer Praxis in dringenden Fällen unter 0151 51445429. Falls Sie dort niemanden erreichen und es sich um einen sehr dringlichen Notfall handelt, wählen Sie: 0172 6509544. Sofortmaßnahmen siehe Nr. 4 und 5!